Kontakt

Großberghauser Str. 3b

42499 Hückeswagen

Telefon 02192 – 931227
Notfälle nach telefonischer Anmeldung

Öffnungszeiten:

Mo.08:00-19:00 Uhr
Di.08:00-19:00 Uhr
Mi.08:00-19:00 Uhr
Do.08:00-19:00 Uhr
Fr.08:00-19:00 Uhr
Sa.08:30-13:00 Uhr

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Notfallbereitschaft:

Groß- und Kleintiere

Mo.-Mi.19:00-22:00 Uhr
Do.19:00-7:30 Uhr
Fr.19:00-22:00 Uhr
Sa.13:00-20:00 Uhr
So.08:00-20:00 Uhr

Kleintiere 24 Std/ganzjährig
Über den Oberbergischen Notdienstring:
Tel.: 02267-829573
www.tieraerzte-oberberg-nord.info

Gebühren-Post-Img
Gebühren

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen werden nach der GOT abgerechnet. Zu den regulären Öffnungszeiten wird der 1,3-fache Satz erhoben.

Notdienstgebühr

Im Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist. Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich wird für tierärztliche Leistungen im Notdienst der 2,6-fache Satz der GOT abgerechnet. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, in Ausnahmefällen bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Wenn eine Tierarztpraxis abends eine reguläre Sprechstunde bis 19.00 oder 20.00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Wochenende anbietet, ist das kein Notdienst!

Im Notfalldienst werden Patienten also außerhalb der üblichen Sprechzeiten, nachts, an Wochenenden und Feiertagen tierärztlich versorgt. Die Notdienstgebühr soll dazu beitragen, dass es Tierärzten möglich bleibt, auch bei solchen Notfällen zur Verfügung zu stehen, denn den Angestellten der Tierarztpraxis stehen für Nachtarbeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit Gehaltszuschläge bzw. Freizeitausgleich zu.

Quelle und weitere Informationen: https://www.bundestieraerztekammer.de/presse/2020/02/GOT-Notdienstgebuehr.php